Die wundervolle Welt der Hunde

Herzlich willkommen in deinem Hunde-Therapiezentrum POWERHOUSE DOGS. Mit deinen Problemen und Fragen rund um den Hund bist du hier genau richtig! Es gibt kein Verhalten, das nicht tierpsychologisch erklärbar ist. Ich kümmere mich darum.

Bei fast 90.000 registrierten Hunden in Hamburg kann man sagen: "Hamburg ist auf den Hund gekommen". Doch so schön das auch ist: Je voller die Hundewiesen, desto mehr Probleme haben die Beutegreifer untereinander. Unkontrollierte Artgenossenbegegnungen lösen immer mehr Problemverhalten aus.
Jeder Hund strebt von Natur aus nach Unterordnungsbereitschaft, die er aber nur dann ausleben kann, wenn der Halter seine Führungsqualitäten unter Beweis gestellt hat.
Diese zeichnen sich jedoch nicht, wie bis in die 90er Jahre weit verbreitet, durch Dominanz oder besonders harte Führung aus. Neuere Untersuchungen zeigen, dass ein guter Rudelführer dadurch überzeugt, dass er Abhängigkeit schafft und Sicherheit gibt.

Ob bei Verhaltensauffälligkeiten oder in der Grund-/Welpenerziehung - den Hund mit seinen Bedürfnissen und Ängsten zu verstehen steht für mich an erster Stelle, um lösungsorientiert arbeiten zu können und dem Halter das Wissen zu vermitteln, wie er selbstständig einschätzen, verstehen und souverän handeln kann. Mein Ziel ist es, euch alle notwendigen Werkzeuge in die Hand zu geben, damit ihr in Zukunft auf einen Hundetrainer verzichten könnt.

Meine Geschichte

Aufgewachsen zwischen Wittenbergen und dem Fischerspark, kenne ich den Hamburger Westen in- und auswendig. Doch auch das norddeutsche Landleben war immer Teil meines Lebens - Zwischen Bauernhof und Hafenstadt Hamburg verbrachte ich eine tierreiche Kindheit.

Was ich kann

Grunderziehung ist die Basis eines harmonischen Zusammenlebens. Um diese zu erlernen, ist das Alter des Hundes irrelevant, denn Hunde sind bis ins hohe Alter lernfähig. Das gilt auch für das Umlernen von Verhaltensauffälligkeiten. Wie ein Training mit mir abläuft, könnt ihr hier lesen.

Sind unsere Hunde unterfordert?


Es sieht fast so aus, als ob der Hund sich langweilt und verzweifelt nach Beschäftigung sucht:
Schuhe zerbeißen, jaulen, fiepen, unruhig herumlaufen, uns anspringen.
Oft führt das dazu, dass wir größere Runden drehen, den Hund richtig auspowern, ihn mehr beschäftigen.

Aber was steckt dahinter?

Nüchtern betrachtet ist das oben beschriebene Verhalten einfach Stress, den der Hund abbauen will. Stress kann viele Ursachen haben, aber meistens ist er das Ergebnis einer ungeklärten Situation: Der Hund weiß nicht, was seine Aufgabe ist.
Warum sollte man dem Hund nicht die Aufgabe geben, auf der Decke zu liegen, während Herrchen oder Frauchen im Haus ihre Runden dreht?

Wir müssen unsere Vierbeiner nicht jeden Morgen zwei Stunden  am Fahrrad joggen lassen, damit sie den ganzen Tag ein guter Bürohund sind.

Ruhe will gelernt sein.

Und oft sind unsere Tiere überfordert mit all den Aufgaben, die wir ihnen übertragen. Denn es geht schneller als man denkt. Kaum schaut man weg, sucht sich ein Hund, der nicht gelernt hat, sich selbst zu regulieren, etwas, das er kontrollieren kann: den Toilettengang des Besitzers, den Kühlschrank, die kleine Tochter oder eben den Vorgarten und seinen Zaun. Der Hund ist über-, nicht unterfordert.
Die kleinen Aufgaben des Lebens reichen aus, um den Alltag eines Hundes abwechslungsreich zu gestalten. Trotzdem spricht nichts gegen eine große Fahrradtour zwischendurch, um den angestauten Stress durch Bewegung abzubauen.
Ich zeige euch, wie ihr eure Hunde individuell in euren Alltag integrieren könnt und alle davon profitieren.


"Alles hat ein Ende, die Leine hat zwei."

Powerhouse Dogs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die mobile Hundeschule „Powerhouse Dogs“

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der mobilen Hundeschule „Powerhouse Dogs“ (nachfolgend „Hundeschule“ genannt) und den Teilnehmern (nachfolgend „Kunde“ genannt), die die Leistungen der Hundeschule in Anspruch nehmen. Die AGB gelten für alle Kurse, Trainings, Verhaltenstherapien und sonstigen Dienstleistungen, die durch die Hundeschule angeboten werden.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Hunde, die gechipt, geimpft, haftpflichtversichert und behördlich gemeldet sind. Der Kunde ist verpflichtet, den Nachweis hierüber auf Verlangen der Hundeschule vorzulegen. (2) Der Kunde versichert, dass sein Hund gesund ist und keine ansteckenden Krankheiten hat. Sollte der Hund während des Kurses erkranken, ist die Hundeschule unverzüglich zu informieren. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule unverzüglich über behördliche Auflagen, die den Hund betreffen, zu informieren. Dies umfasst insbesondere eine Maulkorbpflicht, Leinenzwang oder andere behördliche Verfügungen. (4) Trägt der Hund während des Trainings einen GPS-Tracker, muss dies dem Trainer unverzüglich mitgeteilt werden.

§ 3 Sicherheit und Verhalten während des Trainings
(1) Hunde müssen während des gesamten Trainings durch ein geeignetes Halsband und/oder Geschirr sowie eine kurze Leine gesichert sein. Das Ableinen des Hundes erfolgt nur nach ausdrücklicher Anweisung des Trainers. (2) Probandenhunde befinden sich während des gesamten Trainings in konzentrierter Arbeit und dürfen weder vom Kunden angefasst werden noch darf dessen Hund mit dem Probandenhund unaufgefordert in engen Kontakt treten. Jeglicher Kontakt zwischen dem Kundenhund und den Probandenhunden ist strengstens untersagt, um den Trainingsablauf nicht zu stören und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

§ 4 Aufzeichnungen und Datenschutz
(1) Video- oder Tonaufnahmen während des Trainings sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Hundeschule untersagt. (2) Alle personenbezogenen Daten des Kunden werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erhoben und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 5 Haftung
(1) Die Teilnahme an Kursen, Trainings und Verhaltenstherapien erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit dem Training oder dem Verhalten des Hundes entstehen. Dies gilt sowohl für Schäden am Tier selbst als auch an Dritten oder deren Eigentum. (2) Die Haftung der Hundeschule für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden. (3) Der Kunde haftet für alle von ihm oder seinem Hund verursachten Schäden und stellt die Hundeschule von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

§ 6 Verhaltenstherapie und Abbruch
(1) Eine begonnene Verhaltenstherapie ist in vollem Umfang zu bezahlen, auch wenn der Kunde das Training vorzeitig beendet oder abbricht. Der volle Betrag ist nach Vertragsabschluss und Beginn der Therapie fällig. (2) Im Falle eines Abbruchs der Therapie seitens des Kunden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. (3) Eine Verhaltenstherapie dient ausschließlich der Lösung verhaltensbezogener Probleme des Hundes. Sie ist nicht dazu gedacht, nebenbei eine Ernährungsberatung für den Hund zu erhalten. Solche Dienstleistungen müssen separat gebucht werden. (4) Ernährungsberatungen werden als separate Dienstleistung angeboten und erfolgen ausschließlich in schriftlicher Form.

§ 7 Mitbringen weiterer Personen
(1) Wenn der Kunde plant, zusätzliche Personen zu einer Trainingsstunde mitzubringen, muss dies mindestens 24 Stunden im Voraus der Hundeschule mitgeteilt werden. (2) Die Hundeschule behält sich das Recht vor, zusätzliche Personen vom Training auszuschließen, falls sie den Trainingsablauf stören oder das Training behindern.

§ 8 Zahlungsbedingungen
(1) Die Gebühren für Kurse, Trainings, Verhaltenstherapien und zusätzliche Dienstleistungen wie Ernährungsberatung sind im Voraus oder nach individueller Vereinbarung zu zahlen. (2) Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten, behält sich die Hundeschule das Recht vor, den Hund vom weiteren Training auszuschließen, bis die ausstehenden Zahlungen beglichen sind. (3) Mehrfachkarten (z. B. 5er- oder 10er-Karten) sind ab der ersten in Anspruch genommenen Stunde sechs Monate lang gültig. In diesem Zeitraum sind die gebuchten Trainingseinheiten vollständig zu bezahlen und wahrzunehmen. Nicht genutzte Stunden verfallen nach Ablauf dieser Frist ersatzlos. Die Hundeschule kann darüber hinaus keinen Anspruch auf Durchführung der Leistungen nach Ablauf dieser Frist gewährleisten.

§ 9 Absage von Terminen
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei einer Absage seitens des Kunden weniger als 24 Stunden vor dem Termin wird die volle Kursgebühr fällig. (2) Die Hundeschule behält sich das Recht vor, in Fällen von unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Krankheit des Trainers, extreme Wetterbedingungen) Termine kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.

§ 10 Ausschluss vom Training
Die Hundeschule behält sich das Recht vor, Hunde oder Kunden vom Training auszuschließen, wenn das Verhalten des Hundes oder des Kunden den Trainingsablauf erheblich stört oder eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellt.

§ 11 Vertragsende durch Fristablauf
(1) Wurden Leistungen aus Mehrfachkarten nicht innerhalb der in § 8 Abs. 3 genannten Frist vollständig abgerufen, gilt das Vertragsverhältnis als automatisch beendet. (2) Nach Ablauf der Gültigkeit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung offener Termine. (3) Eine erneute Inanspruchnahme von Leistungen ist nur im Rahmen einer neuen Buchung möglich. (4) Aufgrund des Umzugs der Hundeschule an einen anderen Standort mit veränderten Trainingsbedingungen ist die weitere fachgerechte Durchführung älterer Verträge nach Ablauf der Frist nicht mehr gewährleistet.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. (3) Gerichtsstand ist der Sitz der Hundeschule „Powerhouse Dogs“, sofern gesetzlich zulässig.


- Stand Februar 2025